TAG- NACHTRUF 0234/862235

Was tun im Trauerfall?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Treten Sie sofort danach mit uns in Verbindung.
Wir sind Tag und Nacht für Sie unter der Telefonnummer
0 23 4 - 86 22 35 oder 0171 - 4107349 erreichbar.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung. Wenden Sie sich nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben direkt an uns unter der obigen Telefonnummer.
 

Sie benötigen folgende Dokumente:
-Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
-Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
-Bei Verheirateten standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch)
-Bei Geschiedenen standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
-Bei Verwitweten standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
-Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte
-Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen mit den letzten - Beitragsquittungen
-Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
-Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
-Bestattungs-Vorsorgevertrag
-Grabstellennachweis - wenn vorhanden

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, besorgen wir für Sie die erforderlichen Urkunden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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