Bei einem Sterbefall in der
Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn
möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt,
halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Treten Sie sofort danach mit
uns in Verbindung.
Wir sind Tag und Nacht für Sie unter der Telefonnummer
0 23 4 - 86 22 35 oder 0171 - 4107349 erreichbar.
Bei einem Sterbefall im
Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung der
Todesbescheinigung. Wenden Sie sich nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben
direkt an uns unter der obigen Telefonnummer.
Sie benötigen folgende
Dokumente:
-Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
-Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
-Bei Verheirateten standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
(Stammbuch)
-Bei Geschiedenen standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das
rechtskräftige Scheidungsurteil
-Bei Verwitweten standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die
Sterbeurkunde des Ehegatten
-Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte
-Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls
Unfallversicherungen mit den letzten - Beitragsquittungen
-Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger
Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen
gewähren
-Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
-Bestattungs-Vorsorgevertrag
-Grabstellennachweis - wenn vorhanden
Sollten Urkunden nicht mehr
aufzufinden sein, besorgen wir für Sie die erforderlichen Urkunden.